Das Autonomiestatut der Kanarischen Inseln tritt in Kraft.
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Historische Persönlichkeiten

Das Autonomiestatut der Kanarischen Inseln wurde durch das Organgesetz 10/1982 vom 10. August gebilligt, am 16. August 1982 im spanischen Staatsanzeiger veröffentlicht und trat am selben Tag in Kraft. Das Gesetz regelte den Zugang der Kanaren zur Selbstverwaltung im spanischen Verfassungsrahmen und legte die grundlegenden autonomen Institutionen fest, darunter Parlament, Regierung und Präsident der Autonomen Gemeinschaft. Der Meilenstein gehört daher in das Jahr 1982, nicht 1978: 1978 ist das Jahr der spanischen Verfassung, die den allgemeinen autonomen Rahmen eröffnete.

Quellen

  • Jefatura del Estado, Ley Orgánica 10/1982, de 10 de agosto, de Estatuto de Autonomía de Canarias (1982) [↗]