
Erster Präsident der Junta de Canarias
Alfonso Soriano Benítez de Lugo war von April 1978 bis Juni 1979 der erste Präsident der Junta de Canarias.
Erster Präsident der Junta de Canarias · 1936–Heute

Erster Präsident der Junta de Canarias
Alfonso Soriano Benítez de Lugo war von April 1978 bis Juni 1979 der erste Präsident der Junta de Canarias.
Alfonso Soriano wurde am 2. Oktober 1936 in San Cristóbal de La Laguna geboren. Er absolvierte ein Jurastudium und arbeitete als Rechtsanwalt sowie als Beamter. Im Verlauf seiner beruflichen Laufbahn war er Technischer Generalsekretär im Ministerium für öffentliche Arbeiten und Städtebau (MOPU) und Vorsitzender des Kuratoriums des Nationalparks Teide. Zudem war er Gründer und Präsident der Unión de Centro Democrático (UCD) auf Teneriffa sowie des Club de Opinión Liberales de Tenerife. Seine politische Tätigkeit erstreckte sich sowohl auf die Insel als auch auf die nationale Ebene.
Soriano wurde als Abgeordneter in die verfassungsgebende Legislaturperiode gewählt und nahm am parlamentarischen Prozess teil, der die Grundlagen für das demokratische System Spaniens nach der Diktatur schuf. Anschließend war er Senator in der ersten Legislaturperiode. Vom 14. April 1978 bis zum 9. Juni 1979 stand er der Junta de Canarias vor, einem Gremium, das nach der Verabschiedung des Königlichen Gesetzesdekrets 9/1978 geschaffen wurde und das präautonome Regime für die Kanarischen Inseln einleitete. Die Junta de Canarias bestand aus einem Plenum und einem Ständigen Rat und hatte Zuständigkeiten für die interne Organisation, die Verwaltung übertragener Dienste, die Wahrnehmung besonderer Interessen und die Unterbreitung von Vorschlägen an die Zentralregierung. Der Präsident der Junta wurde vom Plenum der Institution gewählt. In dieser Zeit war die Junta noch nicht die Regierung einer autonomen Gemeinschaft, sondern ein provisorisches Organ, das den Übergang zur Autonomie verwaltete.
Nach seiner Zeit bei der Junta setzte Soriano seine parlamentarische Laufbahn fort. Er wurde in die IV., V., VI. und VII. Legislaturperiode des spanischen Abgeordnetenhauses gewählt. In der VI. Legislaturperiode war er vom 16. Mai 1996 bis zum 18. Januar 2000 erster Vizepräsident des Ausschusses für das Regime der öffentlichen Verwaltungen und Mitglied des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten. Seine parlamentarische Arbeit fand in einem Kontext institutioneller Konsolidierung und des Ausbaus autonomer Kompetenzen statt, ohne dass ihm eine persönliche Rolle bei der Ausarbeitung des Autonomiestatuts der Kanarischen Inseln zugeschrieben wird.
Das Autonomiestatut der Kanarischen Inseln, das durch das Organgesetz 10/1982 vom 10. August verabschiedet und am 16. August 1982 in Kraft gesetzt wurde, schuf neue autonome Institutionen wie das Parlament und die Regierung der Kanarischen Inseln, deren Präsident vom Parlament gewählt und vom König ernannt wird. Die Übergangsbestimmungen des Statuts sahen die Auflösung der vorautonomen Institutionen vor, sobald die Organe der autonomen Gemeinschaft gewählt waren. Im Jahr 2010 erhielt Alfonso Soriano zusammen mit den anderen ehemaligen Präsidenten der Junta die Goldmedaille des Parlaments der Kanarischen Inseln als Anerkennung für seine institutionelle Rolle während der präautonomen Phase.