Das Gesetz über die Inselräte begründet die Selbstverwaltung jeder Insel.
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Das Gesetz vom 11. Juli 1912 schuf die Inselräte, legte ihre Befugnisse und Finanzmittel fest und verwies ihre Arbeitsweise auf eine spätere Verordnung. Die vorläufige Verordnung wurde am 12. Oktober desselben Jahres verabschiedet.

Quellen

  • Presidencia del Consejo de Ministros, Ley sobre Organización Administrativa y Representación a Cortes en las Islas Canarias (1912)[↗]